Kontakt AWO Familienpflege in Berlin und im Umland E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Sprechzeiten |
Wir helfen, wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, ihr Kind oder ihre Kinder zu betreuen und ihre tägliche Hausarbeit zu verrichten, durch Erkrankung, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt, Rehabilitations- oder Resozialisierungsmaßnahmen, Schwangerschaft, Geburt oder nachgeburtliche Versorgung, berufsbedingte Abwesenheit oder unzureichende Betreuung des Kindes in Schule oder Tageseinrichtung. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen unter 14 Jahren) lebt und auf Hilfe angewiesen ist.
Quelle und (cc)-Lizenz: slzlea 2005 - Flickr.com
Die Versicherten, denen der Arzt Familienpflege/Haushaltshilfe verordnet hat, stellen einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Die persönliche Not- und Bedarfssituation bestimmen Dauer und Form unserer Einsätze. Wochenend-, Nacht- und 24-Stunden-Betreuung sind möglich. Folgende Aufgaben können von der Familienpflege übernommen werden:
- Pädagogische Betreuung der Kinder
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten, um den Haushalt weiter zu führen
- Freizeitgestaltung
- Sicherstellung des Schul- und Kitabesuches
- Unterstützung bei den Hausaufgaben
- Aufrechterhaltung des gewohnten Tagesablaufes
Die Kostenträger der Familienpflege sind:
- Ihre zuständige Krankenkasse (bei ambulanter Erkrankung, Schwangerschaft, Entbindung oder Krankenhausaufenthalt)
- der Rentenversicherungsträger (bei Kuraufenthalt oder Umschulungsmaßnahmen)
- das Jugendamt / Bezirksamt
- Selbstzahler