Wohnen

Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung, in der er sein Leben in Geborgenheit, Sicherheit und - wenn er will - auch in Gemeinschaft leben kann.

Als anerkannte und bezirksübergreifende Einrichtung der Wohnungslosenhilfe bieten wir mit der AWO Wohnungsnotfallhilfe seit mehr als 35 Jahren Unterstützung in den Leistungstypen Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW), Betreutes Einzelwohnen (BEW) und Betreutes Gruppenwohnen (BGW) nach §§ 67/68 ff SGB XII an. Aus den Standorten „Frauenwohnen“ im Wedding und „Wohnen Kreuzberg“ ist die AWO Wohnungsnotfallhilfe entstanden.

Für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung bieten wir das betreute Einzelwohnen an. Dieses sozialpädagogische Betreuungsangebot können sowohl Einzelpersonen als auch Paare in Anspruch nehmen, um weitgehend unabhängig und selbstbestimmt wohnen zu können.


Wohnungsnotfallhilfe

Als anerkannte und bezirksübergreifende Einrichtung der Wohnungslosenhilfe bieten wir mit der AWO Wohnungsnotfallhilfe Unterstützung in den Leistungstypen Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW), Betreutes Einzelwohnen (BEW) und Betreutes Gruppenwohnen (BGW) nach §§ 67/68 ff SGB XII an.

Das Betreuungs- und Beratungsangebot richtet sich vorrangig an Frauen und Familien, die wegen ihrer besonderen Lebensumstände und den zusätzlichen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen.



Konzept

Allgemeine FAQ zur AWO Wohnungsnotfallhilfe