Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat angekündigt, künftig keine Zusagen mehr für Integrationskurse an geflüchtete Menschen zu erteilen, für die keine gesetzliche Teilnahmepflicht besteht. Davon betroffen sind unter anderem Menschen im laufenden Asylverfahren sowie Geflüchtete aus der Ukraine.
Da Asylverfahren häufig lange dauern, bedeutet diese Entscheidung für viele Menschen eine viel Monate und teilweise jahrelange Wartezeit auf einen Integrationskurs. Dies erschwert das Ankommen in Deutschland erheblich – insbesondere beim Spracherwerb und damit auch bei gesellschaftlicher Teilhabe und dem Zugang zu Ausbildung und zum Arbeitsmarkt.
Die AWO Mitte betreut in ihren Unterkünften rund 3.200 geflüchtete Menschen und begleitet ca. 3800 in Hotels und Hostels Wohnende und kann die Auswirkungen dieser Entscheidung direkt aus der Praxis benennen. Ein großer Teil der hier untergebrachten Personen wäre vom Wegfall des Zugangs zu Integrationskursen betroffen.
Die Konsequenz ist, dass viele Menschen, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und insbesondere auch arbeiten möchten, lange auf Sozialleistungen angewiesen sein werden oder in Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor verharren, in denen Sprache oder Ausbildung weniger relevant sind.
Wir kritisieren diese Entscheidung ausdrücklich und fordern, den Zugang zu Integrationskursen wieder allen geflüchteten Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu ermöglichen. Integration beginnt mit Sprache – und darf nicht aufgeschoben werden.
