Wie vergangene Woche bekannt wurde, möchte das Bundesinnenministerium die Förderung für unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) streichen und im Haushalt 2027 kein Geld mehr dafür vorsehen. Der AWO Kreisverband Berlin-Mitte ist seit vielen Jahren einer von vielen Trägern der Asylverfahrensberatung und protestiert entschieden gegen die Einstellung des Programms: Die kostenlose und behördenunabhängige Beratung im Asylverfahren ist unverzichtbar – für die Schutzsuchenden wie für den Rechtsstaat.
„Dass der Bund diese wichtige Beratungsarbeit nun unvermittelt einstampfen will, können wir nicht hinnehmen“, kommentiert Manfred Nowak, Vorstandsvorsitzender des AWO Kreisverband Berlin-Mitte. „Seit Beginn des AVB-Programms hat unser Kreisverband über 4.000 asylsuchende Menschen beraten, darunter alleinreisende Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Schutzsuchende mit erheblichen Traumatisierungen und anderen Einschränkungen. Fällt das AVB-Bundesprogramm weg, so gibt es für all diese Menschen keine Anlaufstelle mehr“, so Nowak weiter.
Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung, so steht es seit 2022 im Asylgesetz. Träger der Beratung sind vor allem die Wohlfahrtsverbände. Sie bieten Rechtsberatung zu allen Phasen im Asylverfahren und fungieren dabei als Scharnier zwischen Behörden und den Schutzsuchenden. Ziel ist es, durch gut informierte Asylsuchende die Fairness und Effizienz im Asylverfahren zu steigern, und besondere Schutzbedarfe bei den Antragssteller*inne möglichst frühzeitig zu erkennen.
Beispiele aus der Beratungspraxis des AWO Kreisverband Berlin-Mitte:
1. Eine Minderjährige aus Somalia, der in ihrem Land Genitalverstümmelung (FGM) droht. Weder sie noch ihre Vormundin wissen, wie sie das Risiko von FGM im Asylverfahren geltend machen können.
2. Eine Nigerianerin, die Opfer von Menschenhandel geworden ist. Sie kennt den Unterschied zwischen dem Asylverfahren und einem Strafverfahren gegen die Menschen, die sie zur Prostitution gezwungen haben, nicht.
3. Oppositionelle aus Belarus, die es ohne Papiere über die Grenze geschafft haben und Angst davor haben, sich gegenüber staatlichen Behörden zu offenbaren.
4. Eine LGBTIQ-Aktivistin aus Ägypten, die nach dem Ende ihres Studienvisums in Deutschland geblieben ist aus Angst vor Repressalien in ihrem Herkunftsland.
5. Ein traumatisierter Aktivist aus dem Iran, der nach den staatlichen Massakern im Januar 2026 nach Europa geflüchtet ist. Man sieht es ihm nicht an, aber er kann seine Geschichte nicht erzählen, ohne retraumatisiert zu werden.
Die Asylverfahrensberatung ist in Fällen wie diesen weder verzichtbar noch ersetzbar: Es gibt in Deutschland keine andere Hilfsstruktur, die zuständig für diese Menschen gewesen wäre. Fällt die Asylverfahrensberatung weg, wären die Asylsuchenden allein mit ihren Wunden und ihren offenen Fragen, konfrontiert mit einem bürokratischen System, das ihnen fremd ist.
„Wir verfügen über die notwendige rechtliche Expertise, nehmen uns Zeit für die Ratsuchenden und arbeiten mit Sprachmittler*innen zusammen. Durch unsere Unabhängigkeit haben wir zudem ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Schutzsuchenden, das ihnen Sicherheit in ihren Verfahren gibt. All das macht die Beratung besonders effektiv. Durch die AVB gewinnt das Asylverfahren an Akzeptanz, Rechtsstaatlichkeit und Fairness“, sagt Judith Neuhaus, Asylverfahrensberaterin der AWO Berlin-Mitte.
„Die Fortführung der AVB sollte auch im Interesse der Behörden und Gerichte sein. Denn unsere Beratung entlastet staatliche Stellen und beschleunigt die Verfahren, indem wir zum Beispiel bei der Kommunikation mit den Behörden und der Dokumentenbeschaffung unterstützen und den Klient*innen auch erklären, wann ein Asylantrag oder eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid keine Erfolgsaussichten hat“, so Neuhaus weiter.
Daher appellieren wir an die Bundesregierung: Halten Sie sich an bestehendes Recht und stellen Sie eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung für die AVB sicher. Die Asylverfahrensberatung ist gesetzlich verankert, ihre Notwendigkeit und ihre Wirkung sind erwiesen. Sie muss weiter finanziert werden.
