
Die AWO Berlin-Mitte, der Flüchtlingsrat Berlin, die Refugee Law Clinic Berlin, Sudan Uprising, We’ll come United, Jugendliche ohne Grenzen, die KuB und der Migrationsrat rufen zu einer Kundgebung für den Erhalt der Asylverfahrensberatung am 13. April um 9:00 Uhr vor dem Bundesinnenministerium (Alt-Moabit 140) auf.
Die Bundesregierung hat vor, trotz klarer gesetzlicher und unionsrechtlicher Verpflichtungen, die Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung zu streichen. Wir protestieren: Die kostenlose und behördenunabhängige Beratung im Asylverfahren ist unverzichtbar – vor allem für Schutzsuchende als auch für die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien.
„Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung“ – so steht es seit 2022 im Asylgesetz. Ziel ist es, durch gut informierte Asylsuchende die Fairness im Verfahren zu steigern und die Quote an Fehlentscheidungen im Asylverfahren sowie ineffiziente Verfahren zu minimieren und Schutzbedarfe bei geflüchteten Menschen frühzeitig zu erkennen.
Fällt die Asylverfahrensberatung weg, wären Asylsuchende mit ihren Erfahrungen und offenen Fragen allein, konfrontiert mit einem hoch komplizierten bürokratischen System.
Ohne qualifizierte und unabhängige Beratung fehlt Menschen oft eine Anlaufstelle, in der sie unterstützt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Schutzgründe darzulegen. Dies gilt insbesondere für besonders vulnerable Personen.
Daher appellieren wir an die Bundesregierung aber auch an alle Abgeordneten des Bundestags aus den demokratischen Fraktionen: Setzen Sie sich für bestehendes Recht ein und fördern Sie die gesetzliche Asylverfahrensberatung des § 12a AsylG weiter.
Wir stellen uns als Bündnis aus Betroffenen- Selbstorganisationen, Berater*innen und solidarischen Vereinen und Initiativen gegen diesen weiteren Einschnitt gegen die Rechte geflüchteter Menschen.
Ihre Notwendigkeit und Wirkung sind erwiesen. Ein rechtsstaatliches Asylverfahren ist ohne qualifizierte rechtliche Unterstützung nicht denkbar: Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung muss weiter finanziert werden.
