Der 25. November ist Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

1999 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine Resolution, die den 25. November offiziell zum „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ machte.
Schon seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen alljährlich zum 25. November Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen auf die Agenda gesetzt werden. Ins Zentrum rücken dabei die Themen Zwangsprostitution, sexueller Missbrauch, Sextourismus, Vergewaltigung ebenso wie Genitalverstümmelung, Häusliche Gewalt und Zwangsheirat.

Jede dritte Frau in Deutschland erlebt seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Statistisch gesehen sind das mehr als 12 Millionen Frauen. Jeden Tag versucht ein Mann eine Frau zu töten. Jeden dritten Tag gelingt der Femizid.

Die AWO Berlin-Mitte ruft auf zur Solidarität mit von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen* und Kindern und zur Beteiligung an den vielfältigen Demonstrationen an diesem Tag in Berlin

Mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, hat der Europarat das stärkste frauenpolitische Instrument geschaffen, das es aktuell in Europa gibt. Die Konvention überzeugt zum einen durch die Festlegung eines umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zum anderen benennen die Verfasser*innen geschlechtsspezifische Gewalt als eine Menschenrechtsverletzung. Sie sehen ihre Ursache in ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern. Das, als auch ihre Verbindlichkeit, macht die Konvention zu einem starken Handlungsinstrument gegenüber politischen Verantwortungsträger*innen.

Im Rahmen der Istanbul-Konvention wird den Vertragsstaaten aufgezeigt, welche Maßnahmen sie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ergreifen müssen. Die Maßnahmen werden vier Handlungsfeldern zugeordnet: Prävention von Gewalt gegen Frauen, Schutz von Frauen vor Gewalt, Strafverfolgung von Gewalt sowie eine in sich stimmige Politik (Politikkohärenz). Ziel ist es, in allen Vertragsstaaten eine politische Gesamtstrategie zu entwickeln, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern.