Wohnen
Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung, in der er sein Leben in Geborgenheit, Sicherheit und - wenn er will - auch in Gemeinschaft leben kann.
Als anerkannte und bezirksübergreifende Einrichtung der Wohnungslosenhilfe bieten wir mit dem AWO Wohnen Kreuzberg Beratung und Unterstützung zum Wohnungserhalt bzw. zur Wohnungserlangung sowie im Betreuten Einzelwohnen und im Betreuten Gruppenwohnen an.
Mit "Frauen Wohnen" haben wir für Frauen (mit und ohne Kind/ern) in Wohnungsnot eine Beratungs- und Hilfseinrichtung geschaffen. Doch auch Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind sowie haftentlassene Frauen können die Hilfsangebote in Anspruch nehmen.
Für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung bieten wir Wohnplätze in unseren zwei Wohngemeinschaften Antwerpener Straße sowie in der Hochstädter Straße an. Die von qualifizierten Fachkräften betreuten WG's sollen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die größtmögliche Integration und Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung bieten wir zudem noch das betreute Einzelwohnen an. Dieses sozialpädagogische Betreuungsangebot können sowohl Einzelpersonen als auch Paare in Anspruch nehmen, um weitgehend unabhängig und selbstbestimmt wohnen zu können.
Wohnungsnotfallhilfe
Mit unserer Einrichtung „FrauenWohnen" bieten wir Hilfe für Frauen in Wohnungsnot (mit und ohne Kind/ern). Dieses Angebot richtet sich an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen, Haftentlassene oder Frauen, die sich aus gewaltgeprägten Lebensumständen lösen möchten.
Allgemeine FAQ zur AWO Wohnungsnotfallhilfe
Wohnen Kreuzberg
Das AWO WOHNEN KREUZBERG arbeitet seit über 30 Jahren als anerkannte Einrichtung der Wohnungslosenhilfe für die Leistungsbereiche:
- Betreutes Einzelwohnen
- Betreutes Gruppenwohnen
- Wohnungserhalt und Wohnungserlangung
gemäß Rahmenvereinbarung zu den §§ 67 ff SGB XII.
Wir arbeiten bezirksübergreifend auf der Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes. Die Mitarbeiter*innen sind sozialpädagogische Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung und entsprechenden Qualifikationen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Übernahme der Kosten durch den jeweils zuständigen Leistungsträger. Zusätzlich zur Beratung, Anleitung und Unterstützung bieten wir bei Bedarf die Unterbringung in 1 – 2 Zimmer Übergangswohnungen oder in Wohngemeinschaften an. Die Wohnungen befinden sich verstreut in Mietshäusern im Bezirk Kreuzberg, so dass für die Bewohner*innen ein „normales“ Wohnumfeld gegeben ist.
Die Kriterien für eine Aufnahme sind:
- ein gesicherter Aufenthaltsstatus
- deutsche Sprachkenntnisse
- Volljährigkeit
- Bereitschaft, aktiv an der Veränderung der eigenen Lebenssituation mitzuwirken
- Betreuungsbedarf nach §§ 67 ff SGB XII und die Übernahme der Betreuungskosten durch den zuständigen Kostenträger.
Für ein Erstgespräch vergeben wir kurzfristig einen Termin, bitte vereinbaren Sie diesen telefonisch. In diesem Gespräch werden persönliche Daten und Angaben zur Art und Umfang der Schwierigkeiten aufgenommen und der Hilfebedarf ermittelt.