Eingliederungshilfe
Betreutes Einzelwohnen
Betreutes Einzelwohnen ist eine aufsuchende sozialpädagogische Betreuungsform zum selbstständigen Wohnen für Menschen mit Behinderungen.
Für wen gibt es das betreute Einzelwohnen?
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung, die einen Teilhabebedarf und Anspruch gemäß § 99 SGB IX haben.
Aufgenommen werden können Einzelpersonen und auch Paare. Es werden sowohl Menschen betreut, die einer Beschäftigung (z.B. Werkstatt für Menschen mit Behinderung) nachgehen, als auch Personen, die vorübergehend kein tagesstrukturierendes Angebot haben.
Was beinhaltet diese Betreuungsform?
Die sozialpädagogische Betreuung unterstützt Menschen mit Behinderungen beim weitgehend unabhängigen und selbstbestimmten Wohnen. Sie beinhaltet die Anleitung und Assistenz, psychosoziale Beratung und Begleitung in verschiedenen Lebensbereichen, z.B. bei der individuellen Lösung von Problemen im Zusammenhang mit
- der Alltagsbewältigung
- der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
- der Gestaltung von Kontakten und Beziehungen zu anderen Menschen
- dem körperlichen und psychischen Wohlbefinden und der Gesundheit.
Um eine geeignete Abstimmung der sozialpädagogischen Betreuung auf die individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele des/der Einzelnen zu gewährleisten, erfolgt eine individuelle Betreuungs- und Hilfeplanung, in der die aktuell bedeutsamen Betreuungsziele ausgehandelt und vereinbart werden.
