Beratung - Übersicht
Nicht immer muss guter Rat auch teuer sein. Deshalb bietet die AWO Mitte Beratung in wichtigen Lebenslagen durch kompetente Sachexpert*innen an. Insbesondere sind das die folgenden Beratungsangebote:
- Schuldner- und Insolvenzberatung für Menschen aus dem Wedding
- Rechtsberatung: kostenlos für einkommensschwache Bürger*innen
- Rentenberatung: ebenfalls kostenlos und für jede*n Interessent*in
- Asylerstberatung für erwachsene Asylsuchende
Weitere Infos zu den Beratungsangeboten der AWO in Berlin finden Sie hier.
An folgende AWO Kreisverbände können sich Bürger*innen anderer Bezirke wenden:
Hochstädter Straße 1 | 13347 Berlin
Tel. 455 087 25
Roedernallee 77/78 | 13627 Berlin
https://www.awo-nordwest.de/
Rodensteinstr. 11 | 13593 Berlin
Rigaer Straße 55b | 10247 Berlin
http://www.awo-spree-wuhle.de
Erkstraße 1 | 12043 Berlin
Mörchinger Straße 116 | 14169 Berlin
Goltzstraße 19 | 10781 Berlin
Albrechtstraße 110 | 12103 Berlin
Osdorfer Straße 121 | 12207 Berlin
http://www.awo-suedwest.de
Rechtsberatung
Wir bieten für einkommensschwache Bürger*innen eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin an. Die Beratung ist in erster Linie eine Einstiegsberatung, vor allem für Menschen, die einen akuten Handlungsbedarf haben:
Bitte beachten Sie unter den Punkten "Telefonische Rechtsberatung" und "Persönliche Rechtsberatung ohne Anmeldung" aktuelle Informationen zu pandemiebedingten Einschränkungen.
Sie können sich jeden 2. Mittwoch im Monat von 14-16 Uhr kostenlos von Rechtsanwältin Andrea Bredemann unter der Rufnummer 0151 / 53 01 35 21 telefonisch beraten lassen. Frau Bredemann berät schwerpunktmäßig zu den Themen Familienrecht, Arbeitsrecht und einfache Strafsachen.
Im Bereich Sozialrecht können Sie sich kostenlos jeden 3. Dienstag im Monat von 15-16 Uhr von der Rechtsanwältin Frau Winkler beraten lassen. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 0151 / 53 01 35 21.
Eine vorherige telefonische Anmeldung ist nicht nötig!
Achtung: Die ehrenamtliche Beratung findet nur in dem angegebenen Zeitfenster statt. Gerne können Sie es öfters probieren. Sie werden nicht zurückgerufen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es vorkommen, dass Sie nicht mit den Rechtsanwält*innen sprechen können. Wir bitten um Verständnis.
Alternativ können Sie das passende Angebot der persönlichen Beratung nutzen (siehe unten Angebot auf dieser Seite).
Danke für Ihr Verständnis.
⇒ Rechtsberatung Herr Felsberg
montags von 17-18 Uhr in der Hochstädter Straße 1, 13347 Berlin
Rechtsberatung für folgende Themengebiete:
- Arbeitsrecht
- Gewerbemietrecht
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Forderungseinzug
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
In sehr dringenden Fällen (z.B. Räumungsklage, gekündigtes Arbeitsverhältnis oder in Sachen Rechtsmittel in Bußgeld- und Strafsachen) können Sie sich per Mail oder Telefon an die AWO Mitte unter info@awo-mitte.de oder Tel.: 030/45 50 87 0 wenden.
Am 14. Oktober wird Herr Felsberg von Frau Bredemann vertreten. Rechtsgebiete beachten!
Beratung entfällt am 23.12.2024 & 30.12.2024
⇒ Rechtsberatung Frau Bredemann
jeden 4. Mittwoch von 16-17 Uhr in der Hochstädter Straße 1, 13347 Berlin.
Bitte beachten Sie, dass für die Beratung eine Wartenummer benötigt wird. Die Wartenummern erhalten Sie am Beratungstag ab 9.00 Uhr in der Geschäftsstelle, Hochstädter Str. 1, 13347 Berlin.
Themengebiete:
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- einfache Strafsachen
Entfällt am 25.12.2024
⇒ Rechtsberatung Frau Winkler
jeden 1. Dienstag im Monat von 16-17 Uhr in der Hochstädter Straße 1, 13347 Berlin .
Bitte beachten Sie, dass für die Beratung eine Wartenummer benötigt wird. Die Wartenummern erhalten Sie am Beratungstag ab 9.00 Uhr in der Geschäftsstelle, Hochstädter Str. 1, 13347 Berlin.
Themengebiet:
- Sozialrecht
Rentenberatung
Ria Reich, Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, berät Sie zu Ihren Fragen rund um die Rente und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Aktuelle Termine:
- Jeden Montag von 16-18 Uhr im SprengelHaus/Nachbarschaftsladen (Sprengelstr. 15, 13353 Berlin)
Wenn Sie die Rentenberatung in Anspruch nehmen möchten melden Sie sich bitte vorab an unter Tel. 030 552 253 45 oder per Mail an Ria Reich.
Schuldner- & Insolvenzberatung
- wenn sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben
- wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr einhalten können
- wenn Ihre Schulden trotz regelmäßiger Zahlungen anwachsen
- wenn Ihr Lohn oder Ihr Konto gepfändet werden
- mit Ihnen einen Überblick über Ihre gesamte Verschuldungssituation zu gewinnen
- mit Ihnen einen Haushaltsplan aufzustellen
- nachzuprüfen, ob Sie Ihre persönlichen Ansprüche auf soziale Leistungen wahrnehmen
- mit Ihrer Hilfe individuelle Lösungsmöglichkeiten aus der Verschuldung zu suchen
- Unterstützung bei P-Konten und Pfändungsschutzanträgen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
- aktive Mitarbeit
- Offenlegung aller Schuldverpflichtungen
- keine neue Schuldenaufnahme
Sie finden uns in der Wattstraße 9, 13355 Berlin.
Wir beraten überschuldete und von Überschuldung bedrohte Bürger*innen aus den Ortsteilen Wedding und Gesundbrunnen. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos und vertraulich.
Wir sind eine seit 1999 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales nach § 305 Abs 1 Nr. 1 Insolvenzordnung anerkannte Stelle und beraten, ob eine Verbraucherinsolvenz für Sie in Frage kommt und wie dieses Verfahren abläuft. Zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und helfen Ihnen bei Ablehnung des Plans durch Ihre Gläubiger auch beim Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann finden Sie weitere detaillierte Informationen in unserer Beratungs-Konzeption: Konzeption der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle
Häufig gestellte Fragen in der Schuldner- & Insolvenzberatung
Schulden
Nein! Gefängnis droht nur, wenn Sie
- eine Geldstrafe nicht abzahlen oder abarbeiten
- ein Bußgeld nicht bezahlen
- oder beim Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft (früher: „eidesstattliche Versicherung“) nicht abgeben.
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder vom Grundsicherungsamt beziehen, beantragen Sie dort bitte sofort die Übernahme dieser Abrechnung. Wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, versuchen Sie bitte mit ihrer Hausverwaltung / Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat eine kostenlose Energieschuldenberatung eingerichtet, die Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr bzw. Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr zu erreichen ist: 030/ 214 85-202.
Gefährlich sind:
- Mietschulden, weil der Vermieter ab einem Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten kündigen kann (in bestimmten Fällen sogar bei einem geringeren Rückstand!)
- Energieschulden beim örtlichen Grundversorger, weil bei einem Rückstand die Energieversorgung abgeklemmt werden kann
- Geldstrafen, weil diese vom Gericht in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden kann
- Geldbußen, weil das Gericht auf Antrag der Bußgeldbehörde Erzwingungshaft verhängen kann
Achtung! Auch Schwarzfahrten, Zahlungen mit nicht gedeckter Geldkarte und Bestellungen ohne Geld auf dem Konto zu haben sind gefährlich, weil Ihnen Betrug vorgeworfen werden kann.
Alle anderen Schulden sind zwar unangenehm, aber nicht gefährlich.
Zunächst riskieren Sie, sich mit vielfältigen Kleinstraten zu verzetteln und letztlich finanziell zu übernehmen: Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, werden Sie es nur mit äußerster Ausgabendisziplin schaffen, jeden Monat z.B. 50,00 für 5 Ratenzahlungen aufzubringen.
Sodann müssen Sie bedenken, dass sich hohe Schulden nicht mit Kleinstraten abtragen lassen. Wenn Sie einem Gläubiger z.B. 5.000,00 Euro nebst 5% Zinsen schulden und ihm ein Jahr lang monatlich 10,00 Euro zahlen, sieht die Rechnung wie folgt aus:
Schuldsumme 5.000,00 Euro
plus 5% Zinsen im Jahr 250,00 Euro
Zwischensumme 5.250,00 Euro
Abzüglich Zahlungen (12 x 10,- Euro) 120,00 Euro
Schuldenstand nach 1 Jahr 5.130,00 Euro
Nach einem Jahr ist die Schuldsumme trotz Ihrer Zahlungen nicht weniger geworden, sondern sogar noch weiter angestiegen! Ihnen muss also klar sein, dass Sie sich mit Kleinstraten häufig nur Ruhe vor dem Gläubiger erkaufen können.
Schuldnerberatung
Wir beraten Sie selbstverständlich kostenfrei.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation und planen mit Ihnen Ihr Haushaltsbudget, auch im Hinblick auf Einsparmöglichkeiten.
Wir erklären Ihnen, wie Zwangsvollstreckung funktioniert. Dann müssen Sie keine Angst mehr vor einem Gerichtsvollzieherbesuch haben, weil Sie wissen, was auf Sie zukommt. Wir unterstützen Sie auch mit Schuldnerschutzanträgen bei Gericht
Wir suchen erst einmal „gefährliche Schulden“, das sind Geldstrafen, Bußgelder, Mietschulden aus Ihrer aktuellen Wohnung sowie Energieschulden bei Berliner Grundversorgern. Um diese gefährlichen Schulden müssen wir uns zuerst kümmern, um Haft, Wohnungskündigung und Energiesperre zu verhindern.
Wir besprechen mit Ihnen Möglichkeiten, Ihre Schulden schrittweise abzutragen.
Schufa
Verbraucherinsolvenzberatung
Wir beraten Sie selbstverständlich kostenfrei.
Neben den Anforderungen wie oben unter Schuldnerberatung beschrieben setzen wir für die Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens voraus, dass Sie alle Ihre Schulden/Gläubiger überblicken und dass Sie persönlich und wirtschaftlich stabil sind.
Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer Schuldnerberatung, um diese Voraussetzungen zur Insolvenzreife zu erlangen.
Nein! Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist grundsätzlich freiwillig.
Nein! Alle bestehenden Schulden fallen in das Insolvenzverfahren.
Ja! Im Insolvenzverfahren als
- Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung (= „willentlich böse Tat“, z.B. Zahlungen mit nicht gedeckter ec-Karte usw.)
- Pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt
- Forderung aus Steuerstraftat
festgestellte Forderungen werden nicht erlassen, sondern bleiben auch weiterhin bestehen.
Sie haben Auskunfts- und Mitwirkungspflichten:
- Sie müssen pfändbares Einkommen und Vermögen an den Insolvenzverwalter zahlen. Zum Vermögen zählen z.B.
- Lebensversicherungen
- Bausparverträge
- Sparbücher
- Kraftfahrzeuge (auch Motorräder, Motorroller, Mopeds und Mofas)
- Guthaben aus einer Stromabrechnung
- Guthaben aus einer Betriebs- oder Heizkostenrückzahlung, sofern Sie nicht im Jobcenter-Bezug stehen
- Spiel- und Wettgewinne
- Geschenke mindestens zur Hälfte (allerdings nicht sogenannte „kleine Gelegenheitsgeschenke“)
- Sie müssen alle Fragen des Insolvenzverwalters beantworten.
- Sie müssen regelmäßig Einkommensnachweise und Kontoauszüge vorlegen.
- Sie müssen arbeiten, bei Arbeitslosigkeit müssen Sie sich nachweisbar bewerben.
- Sie müssen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht von sich aus jeden Wohnungswechsel mitteilen.
- Sie müssen dem Insolvenzverwalter von sich aus jede Änderung in den Einkommensverhältnissen (Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme, Eintritt in oder Wechsel des Sozialleistungsbezugs) mitteilen.
- Sie müssen dem Insolvenzverwalter von sich aus Mitteilung machen, wenn Sie Erbe werden.
- Sie dürfen während des gesamten Verfahrens keine neuen Schulden machen.
Sie dürfen keinen Gläubiger bevorzugen oder benachteiligen, insbesondere durch Direktzahlungen an einzelne Gläubiger.
P-Konto
P-Konto ist die Abkürzung für Pfändungsschutzkonto. Ein P-Konto schützt Guthaben aus monatlichen Geldeingängen bis zu 1.500,00 Euro vor Pfändungen. Jeder Geldeingang, egal von wem und auch Bareinzahlungen, werden auf diesen Freibetrag angerechnet.
Erfüllen Sie Unterhaltspflichten (z.B. Kinder, Ehe-/Lebenspartner) oder bekommen Sie Sozialleistungen (z.B. vom Jobcenter / Sozialamt / Grundsicherungsamt) für mehrere Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft (= Gemeinsame Bewilligungsbescheid) auf Ihr Konto, können wir Ihnen zusätzlich weitere Freibeträge für das P-Konto bescheinigen; auch Kindergeld, eigenes Pflegegeld und einmalige Sozialleistungen (z.B. für Babyerstausstattung, Klassenfahrten und Schulbedarf der Kinder) können wir Ihnen als zusätzliche Freibeträge bescheinigen.
Nachzahlungen des Jobcenters oder des Grundsicherungsamts können wir Ihnen ebenso in voller Höhe bescheinigen andere Nachzahlungen (z.B. Lohn, Arbeitslosengeld 1), sofern sie unter 500 Euro betragen. Bei höheren Nachzahlungen müssen Sie beim Vollstreckungsgericht einen Freigabebeschluss beantragen.
Nein! Sie dürfen ein P-Konto nicht als „Sparbuch“ verwenden. Beträge, die länger als 3 Monate Monat auf dem P-Konto liegen bleiben, können von der Bank an den pfändenden Gläubiger gezahlt werden. Heben Sie daher zum Monatsende am besten alle Gelder vom Konto ab.
Denken Sie aber bitte daran, immer Geld für die Kontoführungsgebühr auf dem Konto zu lassen.