ver.di ruft Mitarbeitende der Berliner AWO zum Warnstreik auf

Bereits nach der zweiten Runde der Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Berliner AWO ruft ver.di zum ganztägen Warnstreik am 12. Juli 2023 (Mittwoch) auf. Der Streikaufruf betrifft sowohl den Berliner AWO Landesverband als auch die AWO pro:mensch und die Berliner AWO Kreisverbände (Kreisverband Mitte, Kreisverband Südwest, Kreisverband Spandau, Kreisverband Südost, Kreisverband Spree-Wuhle).

Am Streiktag muss entsprechend mit Einschränkungen der AWO-Angebote und Einrichtungen in Berlin gerechnet werden. Genauere Informationen zu den Auswirkungen auf die einzelnen Angebote (bspw. Kita, Beratungen, Freiwilligendienst oder Wohnungsnotfallhilfe) erhalten Betroffene direkt bei den jeweiligen Angebotsträgern. Eine Übersicht zu den Angeboten, Trägern sowie Kontaktdaten erhalten Sie unter diesem Link.

Zum bevorstehenden Streik ordnet Markus Galle, Sprecher des Berliner AWO Landesverbandes, aus Sicht der Berliner AWO-Tarifkommission ein:

„Als AWO respektieren wir selbstverständlich das Recht auf Streik. Wir haben großes Verständnis für die Forderung, die Gehälter der Angestellten der AWO dem Niveau des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) anzupassen. Deswegen haben wir ver.di bereits in der zweiten Runde der Verhandlungen angeboten, die allgemeinen Entgelterhöhungen sowie die Laufzeit, die in der TV-L Tarifrunde 2023 (Verhandlungsstart im Herbst 2023) vereinbart werden, auf die Berliner AWO zu übertragen. Das ist für uns ein großer Kraftakt, da zum einen niemand den Tarifabschluss des TV-L vorhersagen kann. Zum anderen ist zum jetzigen Stand auch die Refinanzierung seitens der öffentlichen Hand nicht gesichert. Wir gehen hier also in Vorleistung und damit ein nicht geringes Risiko ein. Damit möchten wir unterstreichen, dass auch wir das Ziel der Angleichung an den öffentlichen Dienst unablässig weiterverfolgen. Leider beharrt ver.di auf die sofortige Umsetzung des 100 % TV-L Ziels. Ohne feste Finanzierungszusage der öffentlichen Hand hätte dies jedoch zur Folge, dass mindestens einzelne soziale Dienstleistungen bzw. Arbeitsbereiche ihren Dienst einstellen müssen. Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsunfähigkeit. Als Arbeitgeber ist es unsere Verantwortung, den Tarifabschluss so zu gestalten, dass keines dieser Szenarien Realität wird. Gerade in der aktuellen Krise ist es unsere Pflicht, wirtschaftlich stabil zu bleiben und somit weiterhin ein verlässlicher und sicherer Arbeitgeber zu sein.“

Die Arbeitgeberseite legt aufgrund des fehlenden Kompromisswillens von ver.di aktuell den Fokus auf die Sicherung der Refinanzierung. Hierzu gab und gibt es bereits unzählige Gespräche mit der Berliner Politik und Verwaltung. Zudem werden Aktionen vorbereitet, die auf die prekäre finanzielle Lage sozialer Träger aufmerksam machen sollen. Eine echte Kompromissbereitschaft seitens ver.di sowie feste Refinanzierungszusagen u.a. des Berliner Senats sind Voraussetzung für weitere Gespräche. Da beides aktuell nicht ausreichend gegeben ist, pausieren die Gespräche zwischen ver.di und der Berliner AWO bis zu den Haushaltsverhandlungen des Berliner Senats.

Quelle: AWO Landesverband Berlin e.V.