Zusage zur Hauptstadtzulage für Freie Träger muss eingehalten werden

Trotz der klaren Zusage für eine Hauptstadtzulage für Freie Träger seitens des Senats steht die Refinanzierung nun wieder zur Debatte. Das Unverständnis darüber ist groß.

Oliver Bürgel, Landesgeschäftsführer der Berliner AWO:

„Zwei Monate nach seiner festen Zusage für die Hauptstadtzulage für Freie Träger möchte der Senat diese völlig überraschend und ohne jegliche Absprache zurücknehmen. So kann Politik nicht funktionieren. Allein die Einführung der Hauptstadtzulage 2020 nur für Landesbedienstete war ein massiver Vertrauensbruch. Nun, vier Jahre später, wiederholt sich dieser Vertrauensbruch indem Versprechen gebrochen werden. So wird die Basis für eine faire Zusammenarbeit zerstört. Darunter leiden nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern letztlich alle Berliner*innen.

Über 100.000 Menschen arbeiten bei Freien Trägern in Berlin. Sie sind Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen. Sie kümmern sich um Kinder in Kitas und Hort, sie beraten Menschen in existenziellen Notlagen oder helfen bei Behördengängen – kurzum: Sie halten Berlin am Laufen. All diese Menschen schauen nun in die Röhre, weil sie nicht beim Land Berlin, sondern bei Freien Trägern angestellt sind. Diese Ungerechtigkeit kann nicht das Ziel des Senats sein. Wir fordern deshalb ganz klar: Der Senat muss zu seiner Zusage stehen und die Hauptstadtzulage auch für die Mitarbeitenden der Freien Träger ermöglichen!“

Hintergrund

Seit November 2020 wird den Beschäftigten des Landes Berlin eine monatliche sog. Hauptstadtzulage i. H. v. 150 Euro brutto gewährt. Mittlerweile ist diese Hauptstadtzulage auch tariflich verankert. Seit Bestehen der Hauptstadtzulage kämpfen auch die Freien Träger in Berlin für die Gewährung dieser Zulage. Die Freien Träger betreiben im Auftrag der Stadt Berlin u. a. Kitas, Jugend- und Beratungseinrichtungen und engagieren sich bspw. im Bereich der Eingliederungshilfe oder der Senior*innenarbeit.

Mit der schriftlichen Anfrage „Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag jetzt mit Hauptstadtzulage für alle?“ der MdAs Julia Schneider und Stefan Ziller (GRÜNE) an das Abgeordnetenhaus vom 14. Dezember 2024 sowie der Antwort vom 27. Dezember 2024 wurde den Freien Trägern in Berlin sowohl die Hauptstadtzulage als auch ein Inflationsausgleich zugesagt. Dies erfolgte im Rahmen des vom Senat klar kommunizierten Ziels, „vom Land Berlin geförderte Mitarbeitende bei Freien Trägern, (…), entsprechend des Bezahlungsniveaus des Landes Berlin zu vergüten.“

Mit dem Schreiben der Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen, Tanja Mildenberger, vom 23. Februar 2024 an die Senatskanzlei stellt die Senatsverwaltung für Finanzen für alle überraschend und ohne vorherige Absprache die o.g. Zusage wieder in Frage.

Anmerkungen

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und gliedert sich bundesweit in 30 Bezirks- und Landesverbände, 411 Kreisverbände und 3.514 Ortsvereine. Getragen wird die AWO deutschlandweit von ca. 326.000 Mitgliedern und ca. 228.000 Mitarbeitenden.

Bei der AWO in Berlin und ihren Mitgliedsorganisationen sind rund 8.500 Mitarbeitende beschäftigt. Sie zählt derzeit ca. 5.000 Mitglieder. Als Wohlfahrtsverband ist die Berliner AWO in verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit tätig, so beispielsweise in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe, der Seniorenarbeit, der Migrationssozialarbeit und der Pflege. Auch das Thema Frauen und Gleichstellung spielt eine wichtige Rolle. Das Engagement der AWO stellt stets die Hilfe zur Selbsthilfe in den Vordergrund. Die Werte Solidarität, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz sind Grundlage für das Handeln in der AWO.

Quelle: AWO Landesverband Berlin e.V.